1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zu-
sammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Liefe-
rungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahme-
vertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastauf-
nahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie de-
ren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorheri-
gen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13
BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwen-
dung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenser-
satzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit-
zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden di-
rekt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht
und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeit-
punkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunal-
recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Än-
derung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Ver-
tragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsab-
schluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leis-
tung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leis-
tungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert,
spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die
Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch
ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Inte-
resse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungs-
anzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen
Bezug zu dem Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen
grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung durch die Hotelleitung.
3.6 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zah-
lung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung –
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine ange-
messene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form ei-
ner Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen blei-
ben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des
Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden
oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch
nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhe-
bung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthal-
tes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleis-
tung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forde-
rungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits ge-
mäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen For-
derung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrech-
nen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elekt-
ronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTIN-
ANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Ver-
trag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich ver-
einbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Ho-
tel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kosten-
freien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht
auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das
Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch
auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-
wendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
− bei Rücktritt 7 Tage oder weniger vor Anreise 50% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung bzw.
− bei Rücktritt weniger als 2 Tage vor Anreise 90 % des vertraglich ver-
einbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, bzw.
− 50% für Halbpensions- oder Vollpensionsarrangements zu zahlen.
− Für Arrangements mit Fremdleistungen gelten die diesbezüglichen
Bestimmungen des Fremddienstleisters.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfra-
gen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder ver-
langte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen ei-
ner vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
− höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Um-
stände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
− Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wer-
den; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungs-
fähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
− das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan-
spruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefähr-
den kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbe-
reich des Hotels zuzurechnen ist;
− der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
− ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt;
− ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 3.5 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel auf-
grund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüber-
schreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis ge-
mäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Zimmer, in denen ein Gast gegen die ausdrückliche Pflicht zur Einhal-
tung des Nichtrauchergebotes verstoßen hat, werden mit einer Sonderrei-
nigungspauschale i.H.v. 80,- € zzgl. MwSt. dem Gast berechnet.
6.5. Zimmer, in denen ein Gast gegen das ausdrückliche Verbot der Beher-
bergung von Haustieren (z.B. Hunde, Katzen) verstoßen hat, werden mit
einer Sonderreinigungspauschale i.H.v. 80,- € zzgl. MwSt. dem Gast be-
rechnet.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beru-
hen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsge-
mäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfül-
lung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Zif-
fer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kennt-
nis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den ge-
setzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- o-
der Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem
Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer ge-
sonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Ho-
telparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraft-
fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vor-
stehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbe-
wahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maß-
gabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme o-
der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfol-
gen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Ver-
kehr Amberg.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausge-
schlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf
hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtli-
chen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Platt-
form“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel
nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlich-
tungsstellen teil.